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   SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07   

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https://dejure.org/2010,85099
SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07 (https://dejure.org/2010,85099)
SG Detmold, Entscheidung vom 16.12.2010 - S 3 KR 89/07 (https://dejure.org/2010,85099)
SG Detmold, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - S 3 KR 89/07 (https://dejure.org/2010,85099)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    )

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme eines Vorspann-/Einhängefahrrads für Rollstühle ("Speedy-Duo 2") in das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Nicht von einer Behinderung betroffene Versicherte haben für ein solches System keine Verwendung (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).

    Später hat es das Grundbedürfnis auf die Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu verrichten sind (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Der CE-Kennzeichnung kommt insoweit eine Tatbestandswirkung zu (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 8).

    Der Nachweis eines medizinischen Nutzens ist für ein Hilfsmittel, welches den bloßen Behinderungsausgleich dient, nicht erforderlich (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 8).

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    § 139 SGB V kennt einen solchen Prüfauftrag hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit nicht (vgl. BSG SozR 4-2500 § 139 Nr. 2).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Hierzu zählt es z. B. das Einkaufen, die Erledigung von Post- und Bankgeschäften sowie den Besuch von Apotheken, Ärzten und Therapeuten (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 15).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 KR 39/08 B

    Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    So heißt es im Beschluss vom 29.01.2009 (B 3 KR 39/08 B; veröffentlicht unter www.juris.de): "Dies schließt aber nicht aus, dass einem Versicherten ein Hilfsmittel, das eine dem Radfahren vergleichbare Art der Mobilität ermöglicht, zu gewähren ist, wenn damit zugleich auf andere Weise ein Grundbedürfnis erfüllt würde ..." Die Erforderlichkeitsprüfung im Einzelfall spielt jedoch für die Aufnahme eines neuen Hilfsmittel in den Hilfsmittelkatalog keine Rolle.
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehört auch das "Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes" (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, 7).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Da bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 139 SGB V auf die Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis ein Rechtsanspruch besteht, dem Beklagten bei der Entscheidung also kein Ermessen zusteht, konnte die Klage unmittelbar auf die Verpflichtung zur Eintragung gerichtet werden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 139 Nr. 1).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Auch materiell ist sie beschwert, weil die Vertriebsmöglichkeiten im Verhältnis zu den Krankenkassen bzw. Pflegekassen als Kostenträger durch die Ablehnung der Eintragung des "Speedy Duo 2" in das Hilfsmittelverzeichnis praktisch ausgeschlossen sind, auch wenn diese Verzeichnisse keine abschließende Regelung im Sinne einer "Positivliste" für das Hilfsmittel darstellen, sondern nur als Entscheidungs- und Auslegungshilfe für die Krankenkassen, die Pflegekassen, die Vertragsärzte und die Gerichte dienen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 17, 27).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Das BSG hat insoweit zunächst auf die diejenigen Entfernungen abgestellt, "die ein Gesunder üblicherweise noch zu Fuß zurücklegt" (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7).
  • BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Ausstattung einer

    Auszug aus SG Detmold, 16.12.2010 - S 3 KR 89/07
    Nicht von einer Behinderung betroffene Versicherte haben für ein solches System keine Verwendung (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 25; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09

    Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

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